Informationen über das ab 01.01.2014 geltende APS-System

das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union veröffentlichen im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum 25. Oktober 2012 das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ASP), welches ab 01.01.2014 in Kraft tritt.

(1) Im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen gewährt die Gemeinschaft den Entwicklungsländern seit 1971 Handelspräferenzen.

(2) Die gemeinsame Handelspolitik der Union wird von den Grundsätzen und Zielen geleitet, die in den allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegt sind.

(3) Ziel der Union ist es, die gemeinsame Politik und Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen.

(4) Die gemeinsame Handelspolitik der Union soll mit den in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Zielen der Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere den Zielen der Beseitigung der Armut und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung in den Entwicklungsländern, in Einklang stehen und ihnen förderlich sein. Sie soll mit den Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) und insbesondere mit dem Beschluss zur differenzierten und günstigeren Behandlung, Gegenseitigkeit und verstärkten Teilnahme der Entwicklungsländer („Ermächtigungsklausel“), der im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1979 angenommen wurde, in Einklang stehen, die den WTO-Mitgliedern eine differenzierte und günstigere Behandlung von Entwicklungsländern erlaubt.

Quelle: EUR-Lex

Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 978/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates