Lieferkettengesetz: Aktualisierter elektronischer Berichtsfragebogen veröffentlicht

Das BAFA hat den aktualisierten elektronischen Fragenkatalog zur Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht.

Der Fragenkatalog steht ab sofort als Online-Eingabemaske auf der Webseite des BAFA zur Verfügung. Die Berichte aller Unternehmen werden über diese Eingabemaske erstellt und an das BAFA übermittelt.

Ziel der Berichtspflicht ist es, dass die Unternehmen nachvollziehbar darstellen, wie sie die inhaltlichen Sorgfaltspflichten in ihrer Unternehmenspraxis umsetzen. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach dem Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres beim BAFA einzureichen und auf der Unternehmenswebseite zu veröffentlichen.


Link:

Lieferkettengesetz: Aktualisierter elektronischer Berichtsfragebogen veröffentlicht

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle