RCEP: Harmonisierung Ursprungsregeln und Sondergüterliste Indonesien-Export

RCEP – das ist die Abkürzung für Regional Comprehensive Economic Partnership, das größte Freihandelsabkommen der Welt. RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Vorrangiges Ziel des Abkommens ist der Abbau von Zöllen, um damit den regionalen Handel zu fördern. Zu den am Freihandelsabkommen beteiligten Ländern gehören Japan, Südkorea und die ASEAN-Staaten wie Thailand, Malaysia, Vietnam, die Philippinen und Indonesien. Weitere RCEP-Mitglieder sind Australien und Neuseeland. Dominierendes Land im RCEP: die Volksrepublik China.

Im Rahmen des RCEP haben die Mitglieder inzwischen verschiedene Beschlüsse gefasst. So einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Umstellung der produktspezifischen Ursprungsregeln und des Formats der Ursprungszeugnisse auf die von der WZO veröffentlichte Version 2022 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren.

Seit dem 1. Januar 2023 muss der Versender von Exportgütern oder sein Vertreter oder die Zertifizierungsbehörde ein RCEP-Ursprungszeugnis nach den geänderten Ursprungsregeln beantragen und ausstellen. Der ermächtigte Ausführer muss eine Ursprungserklärung gemäß den umgewandelten Ursprungsregeln abgeben.

Außerdem wurde die Sondergüterliste für den Export nach Indonesien zu den Sondergüterlisten Chinas im Rahmen des RCEP hinzugefügt.