Myanmar/Birma: Verlängerung der Embargomaßnahmen

Der Rat der Europäischen Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma bis zum 30.04.2018 verlängert. Der Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.

Gegen Myanmar/Birma bestehen ein Waffenembargo nach den § 74 Abs. 1 Nr. 2 AWV und die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr, der Lieferung und dem Verkauf von Gütern der internen Repression (Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013). Ausnahmen von diesen Verboten bestehen nach § 76 Abs. 3 AWV.

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BESCHLUSS (GASP) 2017/734

Quelle

EUR-Lex