Myanmar/Birma: Verlängerung der Sanktionen

Der Europäische Rat hat am 29.04.2019 die restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma um ein weiteres Jahr, bis zum 30.04.2020, verlängert.

Die Sanktionsmaßnahmen umfassen ein Embargo für Waffen und Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Verwendung durch das Militär oder die Grenzschutzpolizei und Beschränkungen der Ausfuhr von Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung, die zur internen Repression verwendet werden könnte. Untersagt sind außerdem die Bereitstellung von militärischer Ausbildung für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und die militärische Zusammenarbeit mit ihnen.

Darüber hinaus wurden die restriktiven Maßnahmen gegen 14 Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verlängert. Bei diesen Personen handelt es sich um hochrangige Angehörige der Streitkräfte (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei Myanmars.

Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 29. April 2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Links

Durchführungsverordnung (EU) 2019/672

Myanmar/Birma: Rat verlängert Sanktionen

Quellen

EUR-Lex

Europäischer Rat