Standardinformationsaustausch (INF) bei aktiver und passiver Veredelung

Der Informationsaustausch zwischen Zollstellen bzw. zwischen Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligten, z. B. über die Ein- oder Ausfuhr von Waren, zur Mitteilung über die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen oder zu erhebende Abgaben bei passiver und aktiver Veredelung, erfolgt derzeit gemäß Artikel 181 Absatz 5 UZK-DA noch mittels Informationsblättern INF in Papier- oder in anderer nicht elektronisch standardisierter Form.

Die Artikel 176 und 181 UZK-DA i.V.m. Artikel 271 UZK-IA sehen den elektronischen Standardinformationsaustausch in bestimmten Fällen der aktiven und passiven Veredelung vor. Für den Inhaber der jeweiligen Bewilligung ist dies mit gewissen Verpflichtungen verbunden.

Für einen erforderlichen Informationsaustausch gemäß Artikel 176 und 181 UZK-DA hat die EU-Kommission ein elektronisches System gemäß Artikel 271 UZK-IA entwickelt, das ab Juni 2020 anzuwenden ist.

Für den Standardinformationsaustausch ist das EUCTP (EU Customs Trader Portal) vorgesehen, das am 01.10.2019 in Betrieb genommen wurde. Das EUCTP umfasst verschiedene Anwendungsbereiche, darunter ab Juni 2020 den Bereich INF SP (Information Sheet for Special Procedure) für Zollbedienstete und den Bereich INF STP (Information Specific Trader Portal) für Wirtschaftsbeteiligte.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link.

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Standardinformationsaustausch (INF) bei aktiver und passiver Veredelung gemäß Artikel 176 und 181 UZK-DA sowie Artikel 271 UZK-IA

Quelle

Generalzolldirektion