Vereinfachte Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung

in ihrer E-VSF-N Nr. 26 vom 21.05.2013 hat die deutsche Zollverwaltung Informationen zur aktiven Veredelung im Bereich des "zivilen Luftfahrzeugbaus", insbesondere zur Auslegung des Art. 544 Buchst. c ZK-DVO bekanntgegeben.


Die zollrechtliche Behandlung von zivilen Luftfahrzeugen sowie von Teilen, die zur Wartung, Reparatur, Änderung, Umrüstung oder zur Herstellung von zivilen Luftfahrzeugen vorgesehen sind, und die Anwendung des Artikel 544 Buchstabe c ZK-DVO wirft immer wieder Fragen auf und war daher Gegenstand von Beratungen im Zollkodex-Ausschuss Fachbereich: Besondere Verfahren. Die Ergebnisse dieser Beratungen haben eine Zusammenfassung und Überarbeitung der Erlasse vom 7. September 2001 - III B 2 - Z 1538 - 2/01 - und vom 29. Januar 2003 - III B 1 - Z 1538 - 2/02 - erforderlich gemacht.
Hintergrund dieser Bekanntmachung ist eine Arbeitsunterlage der Europäischen Kommission vom 20.12.2012.

Link: European Commission – Taxation and Customs Union

Quelle: European Commission