Vorsicht bei Position 3822!

die Einreihung von Chemikalien in den Zolltarif ist für die meisten Zollbeteiligten eine große Herausforderung:

Vorsicht bei Position 3822!

In die Position 3822 gehören Diagnostik- und Laborreagenzien auf Trägern oder in Form von speziellen Zubereitungen sowie zertifizierte Referenzmaterialien. Waren der Position 3822 können zollfrei eingeführt werden. Da in dem Positionswortlaut der Begriff „Laborreagenzien“ auftaucht, ist es naheliegend, dort auch chemisch einheitliche Stoffe, die als Reagenzien für den Laborbedarf benutzt werden, einzureihen. In aller Regel ist dies jedoch nicht zulässig, weil Erzeugnisse dieser Position zubereitet oder auf einem Träger aufgebracht oder als zusammengestellter Testsatz („Kit“) vorliegen müssen.

So gehören z.B. Teststreifen zur Bestimmung des pH-Wertes und Kits zur Reinigung von Ribonuklein­säuren (RNA) aus Gewebeproben hierher. In diesen Kits können auch einzelne Komponenten enthalten sein, die reine Stoffe der Kapitel 28 oder 29 darstellen. Grundsätzlich gehören jedoch chemisch einheitliche Stoffe der Kapitel 28 oder 29 nicht in die Position 3822. Die Einreihung zertifizierter Referenzmaterialien in die Position 3822 hat nach Anm. 2. B) zu Kapitel 38 zwar Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur, jedoch sind auch hier Erzeugnisse der Kap. 28 oder 29 ausgenommen. Hat man also einen chemisch einheitlichen Stoff unter der Position 3822 angemeldet, kann es zu erheblichen Nachforderungen durch die Zollbehörden kommen.

Quelle: Der Zollprofi, Ausgabe März 2013, Seite 5