Warenverkehr mit Ghana

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2022 im EU-Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Demnach kann die Kumulierung zwischen der EU und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU ab dem 1. Februar 2022 angewendet werden.

Details hierzu finden Sie im entsprechenden Amtsblatteintrag.


Links:

Warenverkehr mit Ghana

Amtsblatt der Europäischen Union C 35/10 vom 24.01.2022

Quelle:

EUR-Lex

Zoll.de