Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Exportkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat in einer Pressemitteilung weitere Maßnahmen für eine „effektive und effiziente“ Exportkontrolle angekündigt. Das Ziel einer „schlagkräftige(n) Exportkontrolle mit schlanken und zielgenaueren Verfahren“ soll unter anderem durch angepasste und erweiterte Allgemeine Genehmigungen erreicht werden.

Im Bereich der Rüstungsgüter plant das BAFA, den Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 um Singapur zu erweitern. Weitere Änderungen betreffen laut Mitteilung des BAFA die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises), Nr. 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder), Nr. 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger), Nr. 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen).

Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck soll die Allgemeine Genehmigung Nr. 37 um Brasilien als zusätzliches Bestimmungsziel ergänzt werden. Außerdem sind Erweiterungen bestimmter Allgemeiner Genehmigungen vorgesehen, und zwar der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13 (neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder), Nr. 14 (Erweiterung um Durchlaufmischer bzw. Extruder mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen), Nr. 17 (Erweiterung um Kondensatoren).

Darüber hinaus plant das BAFA neue AGG für die Lieferung bestimmter Ersatzteile. Weitere Details zu den neuen Maßnahmen wird das BAFA in Kürze veröffentlichen.


Link:

BAFA-Pressemitteilung vom 29.12.2023

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle