Vorsteuer-Vergütung Drittländer: Änderungen beim Nachweis der Eintragung als Unternehmer für überseeische Einheiten im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Finanzverwaltung des Vereinigten Königreichs (HMRC) ändert ihre Auffassung bzgl. derjenigen Dokumente, die sie als Nachweis der Eintragung als Unternehmer (engl.: Certificate of status [CoS]) anerkennt. Dies betrifft etwa die Dokumente VAT66A oder IRS 6166.

Infolgedessen wurden Anträge auf Umsatzsteuererstattung in Höhe mehrerer Millionen britischer Pfund (GBP) zurückgewiesen. Inzwischen hat sich die International VAT Association (IVA) eingeschaltet und HMRC um eine Stellungnahme gebeten.

Dies betrifft Anträge von im Drittland ansässigen Unternehmen, welche in Großbritannien Anträge auf Vorsteuer-Vergütung gestellt haben.

Im Antwortschreiben begründete HMRC den Schritt damit, dass die von einigen Überseegebieten verwendeten Dokumente nicht dem Standard entsprechen, den das Recht des Vereinigten Königreichs vorgibt.

HMRC hat der IVA sodann vorgeschlagen, ihre Mitglieder mögen ihre Bedenken der zuständigen Stelle des HMRC in einer gebündelten Stellungnahme vortragen. Die hieraus ersichtlichen länderspezifischen Auswirkungen und Besonderheiten würden bei der Gesetzesanwendung durch HMRC gegebenenfalls berücksichtigt. HMRC hält dies für die beste Vorgehensweise, um langfristig für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die IVA hat daraufhin bekannt gegeben, sie werde HMRC darum bitten, die geänderte Verwaltungsauffassung erst für Ansprüche in 2019 zu praktizieren. Ob HMRC dem entsprechen wird, ist indes unklar.

Die AWB steht Ihnen bei Fragen zum Thema gern zur Verfügung.

Quelle

International VAT Association (IVA)

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