BFH in Kürze

Zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Quelle

BFH, Urt. v. 02.08.2018, V R 37/17


Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten

Für die Einreihung einer Ware als Arzneimittel ist es nicht erforderlich, dass auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel ein "Wirkmechanismus" beschrieben wird.

Quelle

BFH, Urt. v. 18.09.2018, VII R 9/17


EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung

Quelle

BFH, Beschl. (EuGH-Vorlage) v. 18.09.2018, XI R 19/15

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