Umfangreiche Änderungen im spanischen Steuerrecht beschlossen // Final version of the SII

Unternehmen mit Bezug und steuerlicher Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Spanien müssen sich auf erhebliche Neuerungen einstellen. Spanien wird zum 01.07.2017 das SII (“Sistema de Información Inmediata” bzw. Immediate Supply of Information on VAT–System) einführen.

Dies bedeutet tiefgreifende Änderungen bei der Abgabe von Steuererklärungen bzw. der Informationsübermittlung an die Finanzbehörden in Spanien. Das neue System erfordert eine kontinuierliche Datenübermittlung an das spanische Finanzamt, sofern das SII Anwendung findet. Es müssen Meldungen über Ausgangsrechungen / Forderungen und Eingangsrechnungen / Verpflichtungen, bestimmte innergemeinschaftliche Vorgänge / Operationen sowie Investitionen und Anlagegüter kontinuierlich eingereicht werden. Auch wenn das System zum 01.07.2017 eingeführt wird, so müssen die Daten des ersten Halbjahres nachträglich an das Finanzamt gemeldet werden.

Die Meldungen sollen nicht mehr periodisch erfolgen, sondern grundsätzlich unmittelbar innerhalb entsprechender Tagesfristen zum Zeitpunkt des Erhalts bzw. der Erstellung der Rechnungen. Somit will das spanische Finanzamt permanent über die vorgenannten Vorgänge informiert werden und nicht mehr – wie bisher – allein allgemeine Umsatzwerte in einer monatlichen Steuererklärung erhalten. Die Erklärungsfristen für die Voranmeldungen werden verlängert, aber die Abgabeverpflichtung bleibt grundsätzlich bestehen.

Für Unternehmen, welche monatlich Umsatzsteuererklärungen in Spanien einreichen (companies registered for REDEME) ist das SII Verfahren grundsätzlich verpflichtend. Für Quartalsmelder ist es grundsätzlich optional. Allerdings bestehen neuerdings auch einige Ausnahmen.


Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter:

SII General Information
http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/en_gb/G417/informacion.shtml

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