BFH in Kürze

Zur Aufteilung der Umsätze nach ermäßigten und Regelsteuersatz beim Verkauf von Speisen an einer "Heißen Theke" (BFH, Beschl. v. 14.03.2018, V B 142/17)

Beim Verkauf von zubereiteten Speisen zum Verzehr im Stehen sowie zum Verzehr an Tischen und Stühlen/Bänken ist grundsätzlich eine Aufteilung der (dem ermäßigten und der dem Regelsteuersatz unterliegenden) Umsätze im Schätzungswege vorzunehmen. Dabei ist es nicht zu beanstanden, wenn das FG auch das Verhältnis der (möglichen) Steh- zu den (möglichen) Sitzplätzen berücksichtigt (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 18/10, BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246).

Von einer Aufteilung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Stehplätze in nur sehr geringem Umfang vorhanden sind und mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass Kunden für den Verzehr der Speisen die in ausreichender Zahl vorhandenen Sitzplätze genutzt haben.

Quelle

BFH


Zur Berufung auf das Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU (BFH, Urt. v. 13.12.2017, XI R 4/16)

Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich hinsichtlich der von ihm für sein Unternehmen bezogenen Reisevorleistungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) berufen mit der Folge, dass er entgegen dem nationalen Recht keine Steuer für die erbrachten Leistungen schuldet, weil diese danach im Inland nicht steuerbar sind.

Quelle

BFH


Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter (BFH, Urt. v. 22.11.2017, XI R 14/16)

Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden.

Quelle

BFH


Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirt (BFH, Urt. v 01.03.2018, V R 35/17)

Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE).

Quelle

BFH


Steuerliche Entlastung von staatlichen Eigenbetrieben (BFH, Beschl. v. 28.02.2018, VII B 89/17)

Die Entlastungstatbestände gemäß §§ 9b, 10 StromStG sowie gemäß §§ 54, 55 EnergieStG können nicht analog auf staatliche Eigenbetriebe angewandt werden. Diese gehören nicht wie die kommunalen Eigenbetriebe zu den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG.

Quelle

BFH


Keine Beteiligung des Insolvenzverwalters am finanzgerichtlichen Verfahren (BFH, Beschl. v. 20.2.2018, XI B 110/17)

Der Insolvenzverwalter ist im Fall eines Aktivprozesses nicht mehr am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn er die Aufnahme des Rechtsstreits gegenüber dem Finanzgericht ablehnt.

Quelle

BFH


Keine Anfechtung des gerichtlich bestätigten Insolvenzplans (BFH, Beschl. v. 27.03.2018, V B 120/17)

Ist im summarischen Verfahren davon auszugehen, dass der nach § 248 InsO gerichtlich bestätigte Insolvenzplan nicht angefochten werden kann, so kann offenbleiben, ob es sich bei der Erklärung der Anfechtung der Zustimmung zum Insolvenzplan durch das FA um einen Verwaltungsakt nach § 118 AO handelt.

Quelle

BFH

Ihre Ansprechpartner