Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht

Die Europäische Union führt die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse ein. Dies geschieht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25.04.2018.

Ziel der Überwachung von Aluminiumimporten ist die schwierige wirtschaftliche Situation in der europäischen Aluminiumindustrie vor dem Hintergrund des weltweiten Überangebots im Aluminiumsektor.

Die Überwachung gilt für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden nicht erfasst. Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 12.04.2018 bis einschließlich 15.05.2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich.

In einer Pressemitteilung teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit, wie die Anträge auf Ausstellung dieses Überwachungsdokumentes gestellt werden können (siehe untenstehende Links).

Links

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/640
Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht

Quellen

EUR-Lex
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3510/80 und (EG) Nr. 209/2005

Mit Art. 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 der Kommission vom 18.04.2018 wurde Art. 69a in die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24.11.2015 (UZK-IA) neu eingeführt.

Damit ist im Ergebnis die Rechtslage nach Art. 136 Zollkodex wieder hergestellt. Die Beteiligten haben damit wieder die Möglichkeit, eine Präferenzbehandlung bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr auf die Veredelungserzeugnisse zu übertragen, die aus in die aktive Veredelung übergeführten präferenzberechtigten Nicht-Unionswaren gewonnen oder hergestellt wurden. Art. 69a UZK-IA gilt seit 01.05.2016.

Link

Fachmeldung v. 16.05.2018

Quelle

Zoll.de


EU-Staaten erteilen Mandat für Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.05.2018 bei ihrer Ratstagung für Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel der EU-Kommission das Mandat für die Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland erteilt. Damit können die formalen Handelsgespräche beginnen. „Diese Abkommen werden auf den erfolgreichen Abkommen mit Kanada, Japan, Singapur, Vietnam und Mexiko aufbauen, die wir vor Kurzem abgeschlossen haben, und das Bündnis von Partnern erweitern, die sich einem offenen und regelbasierten Welthandel verpflichtet fühlen“, begrüßte Kommissionspräsident  Jean-Claude Juncker die Entscheidung.

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Pressemitteilung v. 22.05.2018

Quelle

Europäische Kommission

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