Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 14/2022 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Ergänzung der Finanzverwaltung

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ergänzt und insoweit auch die Voraussetzungen der Steuerfreiheit verschärft worden.

Das BMF hatte sich mit Schreiben vom 9.10.2020 zu den neuen Anforderungen an die Steuerbefreiung geäußert. Gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung davon abhängig, dass der Unternehmer seiner gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) nachkommt und diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung richtig und vollständig ist. Gibt der Unternehmer die ZM nicht richtig, nicht vollständig oder nicht fristgerecht ab, erfüllt er demnach die Voraussetzung für die Steuerbefreiung nicht.

Zur fehlerhaften oder Nichtabgabe einer ZM bzw. zu einer nicht fristgerechten Berichtigung und den sich daraus ergebenden Folgen für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung waren nach Ergehen des BMF-Schreibens vom 9.10.2020 wiederholt Fragen in der Praxis aufgetreten.

Mit dem BMF-Schreiben v. 20.5.2022 hat die Verwaltung sich zu diesen Fragen geäußert. In unserem Newsletter haben wir die Regelungen im neuen BMF-Schreiben für Sie zusammengefasst und geben Praxishinweise zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen. Mehr Infos...

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