BFH in Kürze

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte (BFH, Urt. v. 04.02.2015, XI R 42/13)

Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte – hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln – veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.

Quelle: BFH

 

Aussetzung der Vollziehung zur Wahrung einheitlicher Rechtsmaßstäbe, Vorsteuerabzug, Berücksichtigung von Gründen des Vertrauensschutzes nur im Billigkeitsverfahren oder auch im Rahmen der Anwendung des § 15 UStG? (BFH, Beschl. v. 12.02.2015, V B 160/14?

Quelle: BFH

 

Umsätze einer Internet-Apotheke (BFH, Beschl. v. 24.02.2015, V B 147/14)

Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten.

Quelle: BFH