Berichtigung der restriktiven Maßnahmen gegen Syrien

im Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. April 2013 wurde die nachfolgende Berichtigung des Beschlusses 2013/109/GASP des Rates vom 28. Februar 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/739/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien bekanntgegeben.

anstatt: „… das für den Schutz der Zivilbevölkerung oder für die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition bestimmt ist, die von der Union als legitime Vertreterin des syrischen Volkes anerkannt wird, …“

muss es heißen: „… das für den Schutz der Zivilbevölkerung oder für die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition bestimmt ist, die von der Union als legitime Vertreter des syrischen Volkes akzeptiert wird, …“

Link: Amtsblatt L 95 vom 05.04.2013

Quelle: EUR-Lex