Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wurde von der Europäischen Kommission publiziert.

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wurde eine Warennomenklatur, im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“, eingeführt, die sowohl den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs als auch denen der Außenhandelsstatistik der Union sowie anderer Unionspolitiken in den Bereichen Wareneinfuhr und -ausfuhr entspricht.

Im Interesse einer Gesetzesvereinfachung ist es angebracht, die Kombinierte Nomenklatur zu modernisieren und ihre Struktur anzupassen.

Es sind bestimmte Änderungen an der Kombinierten Nomenklatur vorzunehmen, um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik, Änderungen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen und die Notwendigkeit einer AngleichungAngleichung oder Präzisierung des Wortlauts zu berücksichtigen.

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte deren Anhang I ab dem 1. Januar 2013 durch eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur zusammen mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, wie sie sich aus den vom Rat oder von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben, ersetzt werden.

Quelle: EUR-Lex

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 927/2012 DER KOMMISSION