Exportkontrolle und Wissenschaft – Informationen des BAFA

Die deutschen Exportkontrollbestimmungen sind streng und gelten nicht nur für Waren. Auch Exporte von Software oder Technologie oder die Erbringung technischer Dienstleistungen im In- und Ausland können genehmigungspflichtig sein. Dabei gilt die Exportkontrolle im Bereich des Technologietransfers nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Wissenschaftler, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen tätig sind und über ein entsprechendes technisches Know-how verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend weitergeben. Dies gilt je nach Art der Technologie und nicht nur dann, wenn der Empfänger als kritisch oder das Land als sensibel eingestuft ist.

Das BAFA stellt auf seiner Website Informationen für Mitarbeiter an Universitäten und Forschungseinrichtungen zum Thema Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia) bereit.

Link

Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia)

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle