Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verpflichtet alle, die Umgang mit Kriegswaffen haben, dem BAFA halbjährlich die Bestände und Bestandsveränderungen der Kriegswaffen zu melden.
Ab dem 01.04.2020 führt das BAFA das elektronische Kriegswaffenbuch ein. Hiermit wird die bisherige Meldung in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.
Mit Änderung der 2. Durchführungsverordnung (DVO) zum KrWaffKontrG wird die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.
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Änderung der 2. Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz in Kraft getreten