Veröffentlichung einer erweiterten Matrix zur Diagonalen Kumulierung

im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. April 2013, Nr. C 110, wurde von der Europäischen Kommission mit der Mitteilung 2013/C 110/04 eine neue Matrix veröffentlicht.

Diese Tabelle ersetzt die vorherige im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 156 vom 26. Mai 2011 veröffentlichte Tabelle. Die beigefügte Tabelle wurde um alle Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU (SAP) ergänzt.

Die Anwendung der diagonalen Kumulierung auf Grundlage von Anlage I Artikel 3 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln setzt voraus, dass zwischen den beteiligten Partei Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln bestehen. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn vor dem Datum in der Matrix ein "(C)" steht.

Die der Mitteilung der Kommission 2012/C 154/07 vom 31. Mai 2012 beigefügte Tabelle (SAP-Matrix) behält jedoch einstweilen ihre Gültigkeit.

Quelle: EUR-Lex

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