Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Iran und die DR Kongo

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 8. Juni 2013 zum einen eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber dem Iran und zum anderen eine Änderung der spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, bekannt gegeben.


Mit dem Beschluss 2013/270/GASP vom 6. Juni 2013, der mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 522/2013 bereits in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt wurde, wurde der Anhang VIII um zwei und der Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 um fünf weitere Einrichtungen ergänzt sowie in sechs Fällen eine Änderung der Angaben zu den aufgeführten Einrichtungen und Personen vorgenommen. Zudem wurden vier Einrichtungen aus Anhang IX gestrichen.

Quelle: EUR-Lex

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Mit der Verordnung (EU) Nr. 521/2013 vom 6. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wurden die spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, verschärft.

Quelle: EUR-Lex
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VERORDNUNG (EU) Nr. 521/2013 DES RATES vom 6. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen