Türkisches Obligationengesetz und Türkisches Handelsgesetz

Am 01.07.2012 sind in der Türkei zwei wichtige Gesetze in Kraft getreten: Das türkische Obligationengesetz und das türkische Handelsgesetz. Sie betreffen insbesondere die Wirtschaftsbeteiligten, die mit der Türkei Handelsgeschäfte, egal, ob Import- oder Exportgeschäfte, betreiben sowie deutsche Unternehmer mit einer oder mehreren türkischen Tochtergesellschaften.

In diesen beiden Gesetzen sind neue relevante Regelungen über Handelskaufverträge und Kapitalgesellschaften bzw. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen. Wenn Sie bisher mit dem türkischen Recht in Berührung gekommen sind oder in Zukunft kommen werden, sollten Sie sich hier auf den neuesten Stand bringen.

 

Wenn Sie mit Ihrem türkischen Geschäftspartner Verträge abschließen, ist es wichtig zu wissen, welches Gewährleistungssystem nach dem neuen Obligationengesetz greift. Wie können Sie Ihre Forderung gegenüber dem türkischen Käufer absichern? Welche Bedeutung haben türkische Handelsgebräuche und -gewohnheiten in der türkischen Handelspraxis? Wenn Sie Handelsgeschäfte mit einem fremden Land tätigen, sollten Sie sich sicher sein, wann die Handelsgewohnheiten vorrangig gegenüber den allgemeinen Gesetzesvorschriften anzuwenden sind.

Welche Handelsgesellschaftsformen sind im neuen türkischen Handelsgesetz vorgesehen und wo liegen deren Vor- und Nachteile?

Welche Rechte und Pflichten Sie haben, wenn Sie Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter in einer Kapitalgesellschaft sind?

Welche Voraussetzungen, unter welchen Umständen und inwieweit sind Sie gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern bzw. Aktionären und insbesonders den Finanz- und Sozialversicherungsbehörden verantwortlich, wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer oder AG-Verwaltungsratsmitglied in der Türkei bestellt werden? Können Sie persönlich unter Umständen unbeschränkt haftbar sein?

Antworten auf all diese Fragen wird Ihnen Herr Prof.Dr. Erol Ulusoy, Rechtsanwalt aus Istanbul, geben. Prof. Dr. Ulusoy hat im Auftrag der türkischen Richterakademie in der Türkei über das neue türkische Obligationsgesetz und das neue türkische Handelsgesetz unter anderem für die türkischen Anwälte und Richter Vorträge halten können.