AGG Nr. 31 zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen veröffentlicht

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 wurde am 24. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet mit der AGG Nr. 31 Abweichungen von den Verboten nach Art. 5k Abs. 1 VO 833/2014. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Den Volltext der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 können Sie unter diesem Link abrufen.

Die Allgemeine Genehmigung gilt für sämtliche Ausnahmetatbestände, die in Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f VO 833/2014 aufgeführt sind, und kann von allen Auftraggebern ohne besondere Begründung in Anspruch genommen werden.

Die Inanspruchnahme erfolgt grundsätzlich ohne besonderes Verfahren. Auftraggeber müssen sich einmalig online als Nutzer der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 beim BAFA registrieren.

Link:

Veröffentlichung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle