Das BAFA hat am 31. März 2022 die Verlängerung bzw. Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG) im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe AWB-News vom 31. März 2022).
Eine ATLAS-Meldung weist auf Änderungen in Bezug auf zugelassene Bestimmungsziele in diesem Kontext hin.
• So wurde in der AGG Nr. 17 der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Russische Föderation reduziert.
• In den AGGs Nr. 18 und Nr. 25 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Länder Äthiopien, Burkina Faso und Marokko reduziert.
• In der AGG Nr. 19 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Länder Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate reduziert.
Die Änderungen traten am 1. April 2022 in Kraft.
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