ATLAS Teilnehmer-Info O 1930 Betrieb – I 2 – 5535/12 vom 14.12.2012

ATLAS - Versand (NCTS)

Angabe einer kroatischen Durchgangszollstelle erforderlich

Es wird darauf hingewiesen, dass im Warenverkehr mit Kroatien mittels des gemeinsamen Versandverfahrens bis zum 30.06.2013 die Anmeldung einer kroatischen Durchgangszollstelle erforderlich ist.
Ohne die Anmeldung einer solchen Durchgangszollstelle kann es zu vermeidbaren Verzögerungen im Warentransport kommen. Erst mit dem EU-Beitritt Kroatiens zum 01.07.2013 wird die Anmeldung einer Durchgangszollstelle nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung einer Durchgangszollstelle in Slowenien ist fachlich nicht zutreffend und verhindert auch nicht mögliche Verzögerungen auf kroatischer Seite.

ATLAS- Ausfuhr (AES)

Überführung in die Passive Veredelung (PV)
Im Rahmen der Wartungsarbeiten am 15.12.2012 werden Änderungen bezüglich des Inhabers der Bewilligung PV vorgenommen. Bisherige technische Einschränkungen, insbesondere die Änderungen im Rahmen der Wartungsarbeiten vom 22.09.2012, werden aufgehoben. Künftig kann neben dem Anmelder auch der Ausführer Bewilligungsinhaber der PV sein.

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)

Link: ATLAS Teilnehmer-Info