Beginn des Verfahrens „Registrierter Ausführer (REX)"

Beginnend ab dem 01.01.2017 wird die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) schrittweise auf das System des registrierten Ausführers (REX) umgestellt. Die Registrierung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beginnt ab dem 01.01.2017. In der Europäischen Union sind durch hier ansässige Wirtschaftsbeteiligte Präferenz­nachweise im Rahmen des APS nur in folgenden Fällen auszustellen:

  • Bilaterale Kumulierung mit Ursprungswaren der EU (Ausführer in der EU als Vorlieferant)
  • Weiterversand von Ursprungswaren mit Ersatz-Präferenznachweis durch einen Wiederversender in der EU

Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular steht auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung oder ist über Zoll online abrufbar. Die Verwendung des Formulars ist verbindlich.

Das Formular muss ausgedruckt und unterschrieben an das örtlich zuständige Hauptzollamt geleitet werden. Die Bearbeitung der Anträge durch die Hauptzollämter ist erst ab Januar 2017 möglich.

Links

Beginn des Verfahrens „Registrierter Ausführer (REX)“

Formular 0442

Quellen

Zoll.de

Bundesfinanzverwaltung