BMF (Österreich) informiert zum REX im Zusammenhang mit dem CETA-Abkommen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Republik Österreich informiert in einer Mitteilung über den Registrierten Ausführer (REX) im Zusammenhang mit dem CETA-Abkommen.

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist seit dem 21.09.2017 in Kraft. Da die Möglichkeit des Ermächtigten Ausführers im Abkommen nicht vorgesehen ist, findet für die EU-Exporteure der Art. 68 UZK-IA Anwendung. In Folge dessen müssen sich Ausführer, die Ursprungswaren der EU, deren Wert 6000,00 € überschreitet, nach Kanada versenden, im REX-System der EU registrieren lassen.

Das zur Antragstellung notwendige elektronische Formular Nr. Za278 finden Sie online in der Formulardatenbank des BMF.

Noch bis zum 31.12.2017 können Ermächtigte Ausführer (EA), die noch keine REX-Nummer haben, die EA-Kennnummer nutzen. Ab dem 01.01.2018 ist verpflichtend die REX-Nummer anzugeben.

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Informationen zum Registrierten Ausführer (REX)

Quelle

Bundesministerium für Finanzen: BMF