Der Rat der Europäischen Union informiert im Amtsblatt L325 vom 05.12.2013 einerseits über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und andererseits über die Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte Fotovoltaikmodule und deren Schlüsselkomponenten mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Weitere Informationen wie die genauen Merkmale der betroffenen Waren, die betroffenen Hersteller dieser sowie die Antidumpingzollsätze bzw. Ausgleichszollsätze entnehmen Sie bitte den im Amtsblatt veröffentlichten Durchführungsverordnungen.
Beide traten am 06.12.2013 in Kraft und gelten bis zum 07.12.2015.
Ebenfalls im Amtsblatt L 325 vom 05.12.2013 wurde der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION 2013/707/EU vom 4. Dezember 2013 veröffentlicht, wonach das Verpflichtungsangebot, das von den im Anhang des Beschlusses aufgeführten ausführenden Herstellern gemeinsam mit der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) in Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von bestimmten Fotovoltaik-Modulen vorgelegt wurde, angenommen wird.
Quelle: EUR-Lex