Energiesteuer- und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung: Revision der Begrifflichkeiten, Nachweisanforderungen und Verfahrensbestimmungen

Das BMF hat kürzlich den „Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen“ bekanntgemacht und damit den Enwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung“ veröffentlicht.

Im Entwurf teilt das BMF mit, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436) im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz wesentliche Steuervergünstigungen neu geregelt worden sind, die für den Gesetzesvollzug noch ergänzender Konkretisierung bedürfen und eine Anpassung des Steuerverfahrens erfordern.

Daher sollen nach Verlautbarungen des BMF die Energiesteuer- und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung hinsichtlich der Begrifflichkeiten, Nachweisanforderungen und Verfahrensbestimmungen insbesondere zu folgenden Punkten einer Revision unterzogen werden:

  • Die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz sollen ergänzend zu den fachlichen Vorgaben für die Nachweisführung über den Betrieb von Energiemanagementsystemen, Umweltmanagementsystemen oder – im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen – alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz in einer neu zu erlassenden Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie geändert werden.
  • Die steuerliche Befreiung von verflüssigtem Erdgas für die gewerbliche Schifffahrt ist in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung künftig zu berücksichtigen. Der Umfang der Steuerbefreiung im Bereich der gewerblichen Schifffahrt soll darüber hinaus der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.
  • In der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sind darüber hinaus insbesondere die Bestimmungen zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen für KWK-Anlagen entsprechend den gewandelten Vorgaben der neu gefassten §§ 53 bis 53b des Energiesteuergesetzes neu zu fassen.
  • Außerdem sind weitere Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit vorgesehen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen.

Der Entwurf wurde den Spitzenverbänden und Vertretern der Industrie zur Stellungnahme zugeleitet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Link: Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung; Anhörung der Verbände