EU-Lieferkettengesetz – Maßnahmen, Sanktionen, Status Quo

EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich Ende letzten Jahres auf die Eckpunkte des neuen EU-Lieferkettengesetzes geeinigt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt. Sie sollen als Unternehmensregeln in allen globalen Wertschöpfungsketten verankert werden. Der Geltungsbereich ist weiter gefasst als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Zu den Maßnahmen gehört, dass Unternehmen ein menschenrechtliches Risikomanagement einführen müssen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, einschließlich des Finanzsektors, einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar ist.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro sind dann für ihre Lieferketten verantwortlich –  und damit auch für ihre Geschäftspartner.

Unternehmen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn 20 Millionen Euro in bestimmten Branchen erwirtschaftet werden, sind dann ebenfalls vom neuen EU-Lieferkettengesetz betroffen.

Zu diesen Branchen gehören:
Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie, Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Lebensmitteln und Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Gewinnung von und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen oder Herstellung verwandter Erzeugnisse sowie Baugewerbe.

Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes, wohl aber Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften, die einen bestimmten Umsatz erzielen.

Maßnahmen und Sanktionen

Unternehmen, die dem neuen Lieferkettengesetz unterliegen, müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie die neuen Maßnahmen nicht umsetzen. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie „naming and shaming“, die Rücknahme der Produkte eines Unternehmens vom Markt oder Geldbußen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, werden von öffentlichen Aufträgen in der EU ausgeschlossen.

Aktueller Stand

Der Verhandlungsprozess sollte eigentlich bereits im Dezember 2023 abgeschlossen sein, die finale Abstimmung im EU-Rat ist eine reine Formsache, doch die deutsche Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass sie sich bei der Abstimmung nun aufgrund der ablehnenden Haltung der FDP, enthält.

 

Link:
Corporate due diligence rules agreed to safeguard human rights and environment

Quelle:
Europäisches Parlament