EU/Russland: Wirtschaftssanktionen um sechs Monate verlängert

Der Europäische Rat hat am 28.06.2017 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31.01.2018 verlängert. Entsprechend geändert wird der GASP-Beschluss 2014/512 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe EU-Amtsblatt L 166/35).

Die Sanktionen zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Am 19.03.2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31.12.2015 vorgesehen war. Da dies nicht geschehen ist und die Minsker Vereinbarungen noch immer nicht vollständig umgesetzt wurden, hat der Rat die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert.

Links

BESCHLUSS (GASP) 2017/1148 DES RATES

EU-Pressemitteilung 414/17

Quellen

EUR-Lex

Europäischer Rat