Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Erhebung der Steuer-ID

Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website über die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen. Neben allgemeinen Auskünften zur Neubewertung finden sich auf der Website zoll.de u. a. auch Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge.

Die Zollverwaltung hat die Informationen um die Erhebung der Steuer-ID ergänzt. Laut zoll.de lautet das für nahezu alle Bewilligungsarten relevante Kriterium des Art. 39 a Unions­zollkodex nunmehr wie folgt:

„Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften […] begangen haben.“

Das Kriterium erfordert damit eine Prüfung in steuerlicher Hinsicht.

Die deutsche Zollverwaltung gibt auf ihrer Website Auskunft auf folgende drei Fragen:

  • Welche juristischen oder natürlichen Personen sind von dieser Prüfung umfasst?
  • Liegen möglicherweise steuerrechtliche Straftaten vor?
  • Wozu ist die Erhebung der Steuer-ID notwendig?

Die ausführlichen Antworten können Sie auf zoll.de einsehen. 

Links

Erhebung der Steuer-ID durch die Zollverwaltung 

Quelle

Zoll.de