Handelsabkommen zwischen EU und Japan tritt ab dem 01.02.2019 in Kraft

Am 01.02.2019 wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft treten.

Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan wird nicht nur die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, die den nach Japan exportierenden Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro verursachen, sondern auch eine Reihe seit langem bestehender regulatorischer Hindernisse beseitigt, beispielsweise im Bereich der Automobilausfuhren. Das Abkommen wird den japanischen Markt zudem für wichtige Agrarerzeugnisse aus der EU öffnen und die Exportchancen der EU-Unternehmen in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft verbessern.

Links

Handelsabkommen EU–Japan tritt am 1. Februar 2019 in Kraft

Handelsabkommen EU-Japan tritt voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft

Quellen

Europäischer Rat

Europäische Kommission