Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Im Amtsblatt L 263 vom 08.10.2015 wurde die VERORDNUNG (EU) 2015/1797 DES RATES vom 7. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren veröffentlich, die den Beschluss (GASP) 2015/1764 in unmittelbar in der EU geltendes Recht umsetzt.  

Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 regelt die Verbote der Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzmitteln und Finanzhilfen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland. Mit der Verordnung (EU) 2015/1797 werden bestimmte Ausnahmen von diesen Verboten geschaffen, die bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genannte Pyrotechnika betreffen, die zur Verwendung für Trägersysteme, die von Raketenstartdiensten der Mitgliedstaaten oder in Mitgliedstaaten ansässigen Raketenstartdiensten betrieben werden, zur Verwendung für Starts im Rahmen von Raumfahrtprogrammen der Union, ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Weltraumorganisation oder zur Betankung von Satelliten durch in Mitgliedstaaten ansässige Satellitenhersteller erforderlich sind.

Link: VERORDNUNG (EU) 2015/1797 DES RATES vom 7. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Quelle: EUR-Lex