Übergangsregelungen: Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinsichtlich der Wiedereinführung der Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisseeine Übergangsregelung getroffen.

Einführer, die ein Überwachungsdokument beantragt haben, können die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beantragen, obwohl ihnen das vorgeschriebene Überwachungsdokument des BAFA noch nicht vorliegt. Wie im Hinblick auf die Zollanmeldung dabei konkret vorzugehen ist, ist der ATLAS-Info 2194/16 des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) vom 03.06.2016 zu entnehmen.

Die Zollstelle wird in der Übergangszeit die Zollanmeldung annehmen, sofern sonstige Hinderungsgründe nicht entgegenstehen. Im Zuge der Einfuhrabfertigung fordert sie den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf, das erforderliche Überwachungsdokument unter Angabe der Zollanmeldung nachzureichen.

Links

ATLAS-Info 2194/16

Einfuhrüberwachung bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Quellen

ITZBund

www.zoll.de