Warenverkehr mit Westjordanland und dem Gaza-Streifen

Die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) andererseits wurden durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt. Dies ist dem Beschluss Nr. 1/2016 vom 18. Februar des gemischten Ausschusses EU-PLO zu entnehmen (Amtsblatt (EU) Nr. L 205/24 vom 30.07.2016).

Hiernach sind seit dem 01.03.2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden.

Links

Warenverkehr mit Westjordanland und dem Gaza-Streifen

Beschluss Nr. 1/2016 des Gemischten Ausschusses EU-PLO vom 18. Februar 2016

Quellen

www.zoll.de

EUR-Lex