Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter August 2018

In unserem August-Newsletter gehen wir auf die Rechtsprechungsänderung des BFH zu Briefkastenadressen und Bösgläubigkeit (BFH, Urt. v. 21.06.2018, V R 25/15 und V R 28/16) ein. Eine aufgrund der EuGH-Rechtsprechung "Geissel / Butin" (siehe AWB-Newsletter aus November 2017) absehbare Entwicklung mit enormer Reichweite.

War die Rechtsprechung des BFH zu den Formalitäten bei der umsatzsteuerlichen Rechnung für den Vorsteuerabzug bislang sehr restriktiv, so wird hier mit einer deutlichen Änderung der formalen Hürden zu rechnen sein. Aktuell bejahte der BFH den Vorsteuerabzug auch in den Fällen, in denen der leistende Unternehmer eine Briefkasten- bzw. Domiziladresse auf den Rechnungen angab. Auch sei in dem Vorhandensein einer Briefkastenanschrift kein Indiz für eine Bösgläubigkeit des Rechnungsempfängers zu entdecken. In vielen FG-Verfahren, Einsprüchen, Betriebsprüfungen und auch Steuerstrafverfahren wird diese Entwicklung für den Unternehmer entlastende Wirkung entfalten.

Neben diesem brandaktuellen Thema aus dem Bereich der Gesetzgebung finden Sie wie gewohnt die Besprechung relevanter Entscheidungen sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen