EuGH in Kürze

Stroy trans und LVK-56 EOOD

EuGH, Urt. v. 31.01. 2013 – Rs. C-642/11 und C-643/11

Alleine der Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung verpflichtet den Rechnungsaussteller zur Zahlung der ausgewiesenen Umsatzsteuer. Die Finanzbehörden haben keine Prüfungspflicht, ob dem ausgewiesenen Steuerbetrag tatsächlich ein steuerpflichtiger Umsatz zugrunde lag. Das Finanzamt des Leistungsempfängers kann unabhängig davon den Vorsteuerabzug wegen Annahme einer nicht erbrachten Leistung versagen.

Susanne Leicheich

EuGH, Urt. v. 15.11. 2012 – Rs. C-532/11

Ein als Hausboot betriebenes Restaurant bez. Diskothek lösen die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr.12a UStG aus. Wegen der Besonderheit des Sachverhalts (fest vertäut, kein Eigenantrieb, untrennbare Verbindung mit Steg, eigene Postadresse) ging der EuGH von der „Immobilisierung“ des Hausbootes aus.

BGZ Leasing sp. z o.o.

EuGH, Urt. v. 17.01. 2013 – Rs. C-224/11

Eine angebotene Versicherung im Rahmen eines Fullservice-Leasingvertrages kann eigenständige Leistung und damit – neben der steuerpflichtigen Leasingleistung – steuerfrei sein.

Orfey Bagaria EOOD

EuGH, Urt. v. 19.12. 2012 – Rs. C-549/11

Die Einräumung eines Erbbaurechts als Gegenleistung für die Erbringung von Bauleistungen begründet den Steueranspruch im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes bereits im Zeitpunkt der Bestellung des Erbbaurechts, §13 Abs.1 Nr.1 Buchst. a Satz 4 UStG.

Woningstichting Maasdriel

EuGH, Urt. v. 17.01. 2013 – Rs. C-543/11

Die Lieferung umfasst auch dann ein unbebautes Grundstück, wenn im Zeitpunkt der Lieferung das in Rede stehende Grundstück noch mit einem Gebäude bebaut ist, der Verkäufer aber zum Abriss verpflichtet ist. Diese Wertung des EuGH hat Auswirkungen auf die Dualität von Grunderwerb- und Umsatzsteuer. Es liegt im Abriss keine zweite eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung vor. Diese wird vielmehr von § 4 Nr. 9a UStG mitumfasst und löst konsequenterweise Grunderwerbsteuer aus.