Zoll und Außenwirtschaft kompakt

EU bringt neue Handelsschutzregeln auf den Weg

Am 20.12.2017 traten die neuen EU-Handelsschutzvorschriften in Kraft – ein wesentlicher Bestandteil der Agenda Kommissionspräsident Junckers für ein Europa, das schützt. Damit ändert die EU ihr Vorgehen gegen gedumpte und subventionierte Einfuhren aus Ländern mit erheblichen Marktverzerrungen infolge staatlicher Eingriffe.

Außerdem hat die Kommission ihren ersten Länderbericht über derartige Verzerrungen infolge staatlicher Eingriffe veröffentlicht.

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Vollständige Pressemitteilung v. 20.12.2017

Quelle

EU-Kommission


Dokumente im Zusammenhang mit dem APS: Änderungen zum Jahreswechsel

Seit dem 01.01.2017 wird die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive auf das System des registrierten Ausführers (REX) umgestellt. Für die Ausstellung von Dokumenten in der Europäischen Union laufen die im UZK-IA vorgesehenen Übergangsregelungen zum 31.12.2017 aus.

Die Regelungen, die ab dem 01.01.2018 gelten, sind der Fachmeldung vom 20.12.2017 zu entnehmen.

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Fachmeldung v. 20.12.2017

Quelle

Zoll.de


Regelungen für Kleindestilliergeräte ab 01.01.2018

Private (nichtgewerbliche) Gewinnung und Reinigung von Alkohol

Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 01.01.2018 ausschließlich in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Ab dem 01.01.2018 ist es außerdem verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol bestimmt sind, unabhängig vom Fassungsvermögen der Brennblase, und auch sonstige Geräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol benutzt werden, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gerätes, anzubieten, abzugeben und in Besitz zu halten.

Unter die Reinigung von Alkohol fällt beispielsweise auch die Herstellung von (Obst-)Geisten oder Gin, wenn diese nach der Mazeration erneut destilliert werden.

Privatpersonen, die nach der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Rechtslage Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung oder Geistherstellung besitzen, dürfen diese weiterhin in Besitz halten, aber nicht mehr zur privaten Gewinnung oder Reinigung von Alkohol nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links.

Links

Fachmeldung v. 20.12.2017

Private Herstellung von Alkohol durch Destillation in Deutschland

Quelle

Zoll.de


Alkoholsteuerreform - Zuständigkeiten ab 01.01.2018

Organisatorische Änderungen nach Auslaufen des Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) zum 31.12.2017

Mit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) und seiner Ausführungsbestimmungen gehen die bisher auf der Grundlage des BranntwMonG wahrgenommenen Aufgaben des Referats A II der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) (Besonderer Brennereiprüfungsbeamter, Messuhr- und Sicherungstechnik) auf die Generalzolldirektion (GZD) über.

Die neuen Zuständigkeiten sind der Fachmeldung vom 28.12.2017 zu entnehmen.

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Fachmeldung v. 20.12.2017

Quelle

Zoll.de


Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Der Rat hat am 21.12.2017 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31.07.2018 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31.07.2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Sie wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

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Pressemitteilung: Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Quelle

Europäischer Rat


ATLAS-Ausfuhr: Unterlagencodierungen Venezuela

Der Rat der Europäischen Union hat am 13.11.2017 ein Waffenembargo gegen Venezuela verhängt. Mit der elften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 13.12.2017, die am 21. Dezember 2017 in Kraft getreten ist, wurde das Waffenembargo in nationales Recht umgesetzt.

In der Unterlagenliste I0136 steht zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage mit Gültigkeitsbeginn 04.01.2018 zur Verfügung:

3LNA/VE – „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 74 Abs. 1 Nr. 16a AWV erfasst sind (Venezuela)“

Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.

Link

ATLAS-Info 1021/18

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)


Nordkorea: Änderung der restriktiven Maßnahmen

Die Verordnung (EU) 2017/1509, die die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) regelt, wird geändert.

Am 22.12.2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2397(2017) angenommen, mit der sechzehn Personen und eine Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden. Entsprechend geändert wird Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509.

Um welche Personen und um welche Einrichtung es sich bei der Änderung konkret handelt, können Sie der entsprechenden Durchführungsverordnung im heutigen Amtsblatt entnehmen.

Die Personenanzahl, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegt, erhöht sich dadurch auf 79 Personen bzw. 54 Einrichtungen entsprechend den Be¬ne¬nnungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 10 Einrichtungen von der EU selbst benannt.

Eine Reihe von Sanktionen, die vom VN-Sicherheitsrat in der Resolution 2397 (2017) vorgesehen sind, sind bereits in den geltenden eigenständigen Sanktionen der EU enthalten. Die EU wird in den kommenden Wochen voraussichtlich weitere eigenständige Maßnahmen erlassen, wie es in einer EU-Pressemitteilung heißt.

Links

Nordkorea: EU passt ihre Listen der betreffenden Personen und Einrichtungen an die jüngste Resolution des VN Sicherheitsrates an

Durchführungsverordnung (EU) 2018/12

Quelle

Europäischer Rat

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