BMF in Kürze – EU-Beitritt Kroatiens, Abeitsmarktdienstleistungen, selbstständige Lehrer

BMF, Schr. v 12.7. 2013, IV D 3 – S 7179/09/10003-05; DOK 2013/0666997: Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Anpassung von Abschn. 4.21.2 Abs. 3 Satz 2 und 3 und 4.21.5 Abs. 5 Satz 1 UStAE an die gesetzlichen Änderungen des SGB II durch das Gesetz zur Verbesserung der Ein­glie­de­rungs­chancen am Arbeitsmarkt. Zu den steuerfreien Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ge­hören nunmehr auch die Fördermaßnahmen nach § 6a SGB II.

BMF, Schr. v 8.7. 2013, IV D 3 – S 7183/11/10001; DOK 2013/0648439: Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 25 UStG für Leistungen eines selbständigen pädagogischen Leiters

Abschn. 4.25.1 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a UStAE wird um einen Satz 5 ergänzt. Die für die Anerkennung als andere Einrichtung mit sozialem Charakter notwendige Be­triebs­er­laub­nis und ihre Anforderungen gelten sinngemäß auch für Unternehmer, die vom Träger einer Jugendhilfeeinrichtung mit der pädagogischen Leitung dieser Einrichtung beauftragt wurde.

BMF, Schr. v 28.6. 2013, IV D 1 – S 7058/07/10002; DOK 2013/0621390: Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zum 1.7.2013

Der BMF nimmt Stellung zu Fragen anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union mit Wirkung zum 1.7.2013. Grundsätzlich gilt ab 1.7.2013 für alle ab 1.7.2013 aus­ge­führten grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen von Kroatien nach Deutsch­land und umgekehrt das auf den Regeln der MwStSystRL fußende Unionsrecht.

Im Einzelnen ist zu beachten:

  • Erwerbsschwelle: 77.000 HRK
  • Lieferschwelle: 270.000 HRK jeweils umzurechnen zum 1.7.2013
  • USt-IdNr: HR und Block mit 11 Ziffern

Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung darf unter bestimmten Vor­aus­setzungen in der Zeit  vom 30.6.2013 bis 1.10.2013 auch ohne aufgezeichnete USt-IdNr. des kroatischen Abnehmers in Anspruch genommen werden.

Es bleibt bei Einfuhr und Ausfuhr, wenn die Lieferung vor dem 1.7.2013  begonnen, der Ge­gen­stand aber tatsächlich erst nach dem 30.6.2013 aus Kroatien ins Inland oder aus dem Inland nach Kroatien gelangte.