Änderung in der polnischen Umsatzsteuer zum 01.07.2015: Neuerungen zum Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-System in Polen

Die Vorschriften des polnischen Reverse-Charge-Systems entsprechen im Wesentlichen den europäischen Vorgaben der MwStSystRL bzw. darin enthaltenen Ermächtigungen. Somit schuldet die Umsatzsteuer der Unternehmer mit Sitz in Polen bzw. in bestimmten Fällen der in Polen registrierte Unternehmer, wenn er

  • die Dienstleistungen von einem ausländischen Unternehmer erhält (Art. 17 Abs. 4 VAT – PL),
  • die Lieferungen von einem ausländischen Unternehmer bezieht (Art 17 Abs. 5 VAT – PL), oder
  • die Ware aus der Anlage 11 zum polnischen Umsatzsteuergesetz (VAT-PL) von einem anderen Unternehmer kauft. In der Anlage 11 sind bestimmte Metallstoffe, bzw. bestimmte Metallprodukte, sowie Abfälle aus dem Metall, Glas, Papier oder Kunststoff (Art 17 Abs. 7 VAT – PL) aufgeführt.

Änderungen zum 01.07.2015

Mit den Änderungen wurde zum 01.07.2015 die Liste in der Anlage 11 um weitere Metalle (u.a. Gold, Blei, Aluminium) ergänzt.

Des Weiteren wurde die Liste um die Positionen 28a, 28b und 28c erweitert. Auf die Liste wurden  zusätzlich tragbare Datenverarbeitungsmaschinen mit Gewicht unter 10 kg und Ähnliche (betrifft insbesondere Lieferungen von Notebooks und Tablets) Mobiltelefone und Spielkonsolen aufgenommen. Allerdings hat der polnische Gesetzgeber für diese Gegenstände die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens für einen wirtschaftlichen Vorgang über 20.000,- polnische Zloty (ca. 5.000,- €) begrenzt. Ein wirtschaftlicher Vorgang liegt in diesen Fällen nach Art. 17 Abs. 1d und 1e VAT – PL nicht nur dann vor, wenn eine Lieferung an einem Kunden erfolgt, sondern auch, wenn mehrere Lieferungen, die auf einer Vereinbarung beruhen, stattfinden, obwohl dabei mehrere Bestellungen vorgenommen bzw. mehrere Rechnungen ausgestellt werden. Die nachträgliche Bonuszahlung bzw. andere Preisminderungen haben keinen weiteren Einfluss auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

In diesen Zusammenhang wurde in Polen eine gesonderte „Zusammenfassende Meldung“ eingeführt. Steuerpflichtige in Polen müssen ab 01.07.2015 eine Meldung für die Lieferungen der Ware, die dem Reverse-Charge Verfahren nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 7 VAT – PL (aus der Anlage 11) unterliegen, abgeben.