Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Juni 2018

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuer- und Zollpraxis haben werden.

Im Zentrum dieses Newsletters stehen mehrere EuGH-Entscheidungen im Zusammenhang mit Fragen zur Vorsteuerabzugsberechtigung und aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung.

Des Weiteren möchten wir auf die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer hinweisen. Zum einen gibt es Neuigkeiten aus Brüssel im Hinblick auf die Reform der Mehrwertsteuer. Zum anderen wird Deutschland eine nationale Regelung zu Bekämpfung von Steuerausfällen bei Lieferungen über Online-Marktplätze bereits zum 01.01.2019 schaffen.

Ab dem 01.01.2019 sollen die Betreiber von Online-Plattformen/elektronischen Marktplätzen für die Umsatzsteuer haften, wenn ein Händler über die Plattform Waren verkauft, aber die Umsatzsteuer bei einem Inlandsumsatz nicht an den Fiskus abführt. Ziel der Regelung ist es, die Online-Plattformen/Marketplace-Betreiber anzuhalten, die Steuerehrlichkeit der über ihre Plattform handelnden Verkäufer zu prüfen. Zugleich sollen die i. d. R. ausländischen Lieferanten dadurch angehalten werden, sich für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland zu registrieren, wenn sie steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in Deutschland erbringen.

Das Team der AWB steht Ihnen sowohl als Marketplace-Betreiber als auch als Lieferant (Seller) mit seiner Erfahrung gern beratend zur Seite.

Erste Anträge auf Zinserlass oder Billigkeitsmaßnahmen hatten wir bereits vor einigen Jahren mit Hinweis auf die Systematik der Steuerverzinsung und die im Vergleich zum marktüblichen Zins überhöhte Zinslast bei Steuernachforderungen gestellt. Nun hat auch der BFH die Zinshöhe im Visier und hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem BVerfG vorgelegt. Die Finanzverwaltung gewährt nun auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 14.06.2018 Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233a AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015. Weitere Informationen finden Sie unter BMF in Kürze.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre,

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen