BFH in Kürze

Zur Beteiligung eines Dritten i.S.v. § 174 Abs. 5 AO (BFH, Urt. v. 12.02.2015, V R 28/14)

Über die formale Beteiligung i.S. des § 359 AO als Einspruchsführer oder Hinzugezogener hinaus ist ein Dritter auch dann an dem zur Änderung oder Aufhebung führenden Verfahren „beteiligt“ i.S.d. § 174 Abs. 5 AO, wenn er durch eigene verfahrensrechtliche Initiative auf die Aufhebung oder Änderung des Bescheides hingewirkt hat.

Keine eigene verfahrensrechtliche Initiative in diesem Sinne entwickelt, wer in seiner Eigenschaft als Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer einer GmbH in ein von dieser betriebenes Verfahren eingeschaltet war und dadurch von bevorstehenden Korrekturen Kenntnis gehabt und diese tatsächlich vorbereitet hat.

Die Kenntnis, die ein Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer einer GmbH von den Korrekturen im Verfahren der GmbH erlangt, kann ihm nicht unter Vertrauensschutzgesichtspunkten in seinem eigenen Besteuerungsverfahren entgegen gehalten werden.

Quelle: BFH

 

BFH zum Merkmal „Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer“ in § 3 Abs. 8 UStG BFH, Urt. v. 29.01.2015, V R 5/14)

Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S.d. § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an.

Als Vertreter „für Rechnung“ eines anderen i.S.d. Art. 5 Abs. 2 ZK handelt nicht, wer in eigener Person alle etwaig anfallenden Steuern und sonstige Kosten trägt und sein Handeln sich für den anderen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt wirtschaftlich auswirkt.

Quelle: BFH

 

Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer Steueranmeldung - Zurückverweisung an das FG (BFH, Urt. v. 21.01.2015, XI R 12/14)

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.01.2014  5 K 3930/10 U aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Quelle: BFH

 

Zur Hinzuziehung bei Festsetzungsverjährung (BFH, Urt. v. 12.02.2015, V R 42/14)

Quelle: BFH