Eckpunktepapier zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz III

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Mai 2019 ein Eckpunktepapier zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) veröffentlicht. Einer von drei Schwerpunkten, die im Papier mit ihren beabsichtigten Einzelmaßnahmen dargestellt werden, ist die Entbürokratisierung des Steuerrechts. Hierbei werden folgende Maßnahmen beschrieben:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre
  • Abschreibungsdauern für digitale Innovationsgüter verkürzen
  • Vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für Gründer
  • Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro zur Harmonisierung mit der Buchführungsgrenze der Abgabenordnung
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro und Abschaffung der Sammelposten
  • Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
  • Einführung einer objekt-/sachbezogenen Freigrenze für betriebliche Geschenkaufwendungen
  • Harmonisierung der Zusammenfassenden Meldefristen und der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Link

Eckpunkepapier zum BEG III

Quelle

BMWi

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