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mit unserem Newsletter Nr. 2/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Umsatzsteuer

Keine „Kuchensteuer“: Ausnahmen von Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Aufgrund europarechtlicher Regelungen musste die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand angepasst werden. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2015 Neuregelungen erlassen, die allerdings mit großzügigen Übergangsregelungen versehen waren. Nach derzeitigem Rechtsstand laufen diese zum 1.1.2025 aus. Hiervon ist auch der Verkauf von u. a. Kuchen an Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen betroffen.

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