Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 5/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Umsatzsteuer

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug - BMF-Schreiben vom 24. Januar 2024

Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)) hatte in der Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 16. September 2020 (C-528/19, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie) entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis bzw. Verwaltungsauffassung einen Vorsteuerabzug auch dann zugelassen, wenn eine bezogene Leistung zwar aus unternehmerischen Gründen bezogen worden war, jedoch unentgeltlich an einen Dritten weiter geliefert wurde. In diesen Fällen ist nach Auffassung von BFH und EuGH auch die unentgeltliche Wertabgabe nicht zu besteuern.

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In eigener Sache: 7. Internationaler VAT Summit 2023

Apropos Umsatzsteuer: Unser International VAT Summit findet in diesem Jahr zum siebten Mal statt. Gemeinsam mit Ihnen werden wir die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern betrachten. Die Konferenz findet am 6. und 7. Juni 2024 in Münster statt. Mit dabei: unsere Umsatzsteuerexperten Dr. Nathalie Harksen, Britta Lüger und Dr. Henning Rüth. 

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