Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 7/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Exportkontrolle.


Exportkontrolle

BAFA veröffentlicht Allgemeine Genehmigung für Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen genannt in Art. 5n der VO (EU) Nr. 833/2014

Das BAFA hat am 20.02.2024 eine neue Allgemeine Genehmigung Nr. 42 erlassen, mit der u.a. die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und die Erbringung von Dienstleistungen genannt in Art. 5n der VO (EU) Nr. 833/2014 zugunsten von nicht sensitiven Empfängern in Russland privilegiert werden. 

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