EU veröffentlicht 13. Sanktionspaket im Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Die EU hat am 23.02.2024, zum Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Überwiegend sind mit dem 13. Sanktionspaket personenbezogene Sanktionsmaßnahmen verbunden.

Aufnahme weiterer Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der VO (EU) 269/2014

Im Zuge des 13. Sanktionspakets wurde die Sanktionsliste des Anhangs I der VO (EU) 269/2014 um insgesamt 194 Einträge erweitert. Hierbei handelt es sich um Personen, Organisationen und Einrichtungen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russland, welche etwa Raketen, Drohnen, Flugabwehrsysteme, Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen sowie insbesondere im Handel für Schlüsselkomponenten für Drohnen tätig sind.

Ebenfalls gehören zu den in die Sanktionsliste des Anhangs I der VO (EU) 269/2014 aufgenommen Personen, Organisationen, Einrichtungen u.a. solche, die daran mitwirken Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland zu bringen, an Sanktionsumgehungen und Beschaffungsmaßnahmen beteiligte Unternehmen sowie Personen, die durch ihre Tätigkeiten die rechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete und die Verschleppung ukrainischer Kinder unterstützen.

Durch die Aufnahme in die Sanktionsliste des Anhangs I der VO (EU) 269/2014 sind die Personen, Organisationen und Einrichtungen u.a. von einem Bereitstellungsverbot, unmittelbar oder mittelbar, für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen betroffen.

Aufnahme von Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste der Einrichtungen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten

Mit dem 13. Sanktionspaket wurden 27 Unternehmen in die Liste des Anhangs IV der VO (EU) 833/2014 aufgenommen, darunter erstmals chinesische Unternehmen. Im Einzelnen wurden folgende Unternehmen aufgenommen:

  • 17 russische Unternehmen, welche an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Elektronikbauteilen für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind.
  • Vier Unternehmen aus China sowie jeweils ein Unternehmen aus Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei, welche den militärisch-industriellen Komplex Russlands durch den Handel mit elektronischen Bauteilen unterstützen.

Durch die Aufnahme dieser Unternehmen in Anhang IV der VO (EU) 833/2014 gelten für sie strengere Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter des Anhangs I der EU-Dual-Use-VO sowie für Güter des Anhangs VII der VO (EU) 833/2014. 

Ergänzung von Gütern in den Anhängen VII Teil B und XXIII der VO (EU) 833/2014

Entgegen vorheriger Berichte sind mit dem 13. Sanktionspaket auch (wenige) neue güterbezogene Beschränkungen verbunden. So wurden neue Verbote für Ausfuhr, Verkauf, Lieferung und Verbringung bzgl. bestimmter Komponenten eingeführt, welche anhand von Ziffern ihrer Warennummer in Anhang VII Teil B bzw. Anhang XXIII gelistet wurden.

Hierbei handelt es sich um:

  • Aluminium-Elektrolytkondensatoren (ausgenommen Leistungskondensatoren), in Anhang VII Teil B;
  • Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, in Anhang XXIII;

Außerdem wurde das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer für das indirekte Einfuhrverbot für Eisen und Stahl aufgenommen.

Ausblick:

Wenngleich das 13. Sanktionspaket einen deutlich geringeren Umfang aufweist als vorherige Sanktionspakete, sind mit diesem wiederum Neuerungen verbunden, die für Wirtschaftsbeteiligte zu beachten sind. Ersichtlich legt die EU mit der Listung auch drittländischer Unternehmen in Anhang IV der VO (EU) 833/2014 weiter den Fokus darauf, gegen mögliche Umgehungen vorzugehen. Für Wirtschaftsbeteiligte, auch ohne eigenes Russlandgeschäft, gilt es weiterhin die Entwicklungen der Embargolage zu beobachten und nachzuvollziehen.


Quellen:

Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

VO (EU) 2024/745 zur Änderung der VO (EU) 833/2014

Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 zur Durchführung der VO (EU) 269/2014

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